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| Angabe eines Schrittes, der eine Verallgemeinerung dieses Schrittes darstellt
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Revision as of 13:30, 5 May 2010

Beispiel für die textuelle Beschreibung einen Schrittes

Eigenschaft Beschreibung Beispiel
(optional) Zuordnung Sofern sich dies nicht aus der Gliederung des Dokuments oder Wikis ergibt, Angabe, wozu dieser Schritt gehört (Prozeß, Organisationseinheit o.ä.) Vertriebsprozeß
(optional) Spezialfall von Angabe eines Schrittes, der eine Verallgemeinerung dieses Schrittes darstellt Prüfung (allgemein)
Grundlage textuelle Beschreibung, ggf. Angabe von Klassen/Objekten ("Dingen") und ihrer Zustände es liegt ein ungeprüfter Antrag vor, formal: Antrag[ungeprüft]
Ergebnis textuelle Beschreibung, ggf. Angabe von Klassen/Objekten ("Dingen") und ihrer Zustände der Antrag ist geprüft, formal: Antrag[geprüft]
ggf. weitere alternative Ergebnisse jeweils textuelle Beschreibung, ggf. Angabe von Klassen/Objekten ("Dingen") und ihrer Zustände der Antrag kann nicht geprüft werden, da er unvollständig ist
Vorgehen in welcher Weise der Schritt durchgeführt wird. Wichtig: es ist nicht zwingend erforderlich, daß das Vorgehen hier immer schon bekannt ist und beschrieben wird. Die UBPML sieht insbesondere vor, die Art und Weise der Erledigung erst im Betrieb auf verschiedenem Wege oder auch alternativ manuell oder maschinell auszuwählen. Mögliche Varianten sind insbesondere:
  • Verfeinerung: der Schritt wird durch eine Folge von Teilschritten erledigt
  • Spezialisierung: es werden verschiedene Fälle unterschieden, die jeweils anders erledigt werden
  • manuelle Prozedur: es wird ein genau spezifiziertes Verfahren angegeben
  • maschinelle Prozedur: es wird ein Service (oder eine anderweitige Maschineninstruktuion) benannt, die die Aufgabe erledigt
im Falle eines Antrags aus der PLZ Region 20 siehe Spezialfall-Schritt 0815, in allen anderen Fällen rufe Prozedur "prüfe(Antrag)" auf
Befugt textuelle Beschreibung, wer den Schritt ausführen darf alle Prüfer
Verantwortlich textuelle Beschreibung, Liste von Verantwortlichen und wofür diese verantwortlich sind, bspw. für die Erledigung (wird ggf. delegiert), für die Ausarbeitung und Lösungsfindung oder für die Durchführung (führt Schritt aus); Verantwortliche können sein: Rolle, Individuum (Mensch oder Maschine), Organisationseinheit, Gruppe, rechtliche Person Prüfer: für die Durchführung, Gruppenleiter: für die Erledigung
Auslöser (Instantiierung des Schrittes) textuelle Beschreibung, Auslöser kann bspw. sein, daß die Voraussetzung wie oben beschrieben erfüllt ist; Auslöser kann aber auch bspw. ein Zeitpunkt oder eine Zeitfolge sein immer wenn ein ungeprüfter Antrag vorliegt
Zeitrahmen Liste von (relativen) Zeitpunkten, etwa (frühester) Start, (spätestes) Ende, Fortschrittsmarke Erledigung spätestens 2 Tage nach Vorliegen des Antrags, nach 24 h erste Warnmarke erreicht
Problemzustände Liste von Bedingungen und einer jeweiligen Zuordnung eines Problemzustands Falls Antrag unvollständig dann Information (gelbgrün), wenn 24h nicht bearbeitet dann Warnung (gelb), wenn 2 Tage nicht bearbeitet dann Fehler (rot)
für Schrittinstanzen: Historie Ausführungsversuche mit jeweiligen Zeitmarken, Problemzuständen und weiteren Performanceindikatoren erste Prüfung am 2.3.04 fehlgeschlagen, zweite Prüfung erfolgreich aber zu spät